Standardbedingungen und Konditionen
Standardbedingungen und Konditionen
Limunt ApS
CVR-Nr. DK15978333
- Ein Angebot machen
1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die mit Limunt ApS, CVR-Nr. 42551961 (der "Lieferant") abgeschlossen werden.1.2 Mit der Annahme des Vertrages akzeptiert der Lieferant auch die für ihn zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen, die aus diesem Dokument mit eventuellen Ergänzungen bestehen.
- Umfang der Dienstleistung
2.1 Nach Unterzeichnung des Vertrages werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß dem Vertrag zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt und Ort erbracht.2.2 Sofern nicht anders vereinbart, läuft der Vertrag, bis beide Parteien ihre jeweiligen Leistungen erbracht haben.
2.3 Der genaue Umfang und Inhalt der Dienstleistung ist in der Vereinbarung geregelt.
- Musiker usw.
3.1 Der Lieferant bedient sich professioneller Musiker, die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung angeheuert werden. Der Lieferant ist berechtigt, die Auswahl der Musiker nach Abschluss des Vertrags zu ändern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber vor der Erbringung der Dienstleistung über Änderungen bei der Auswahl der Musiker zu informieren, damit der Auftraggeber dazu Stellung nehmen kann. Die letztgenannte Verpflichtung gilt jedoch nur, wenn der Kunde im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages Präferenzen für den/die betreffenden Musiker besprochen hat. - Entgelt für die Dienstleistung
4.1 Der Preis für die jeweilige Leistung ist im Vertrag geregelt. Der Preis richtet sich nach dem Umfang und Inhalt der konkreten Leistung und wird im Zusammenhang mit der Planung der konkreten Veranstaltung gesondert vereinbart.4.2 Alle Preise sind in Dänemark in DKK, in Schweden in SEK und in Norwegen in NOK angegeben, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vermerkt. Live-Musik ist in Dänemark von der Mehrwertsteuer befreit, aber Limunt erhebt eine mehrwertsteuerpflichtige Verwaltungsgebühr von DKK 150 ohne Mehrwertsteuer pro Musiker, die den mehrwertsteuerpflichtigen Teil des Gesamtpreises aus dem Vertrag darstellt. In Schweden und Norwegen gelten für Privatkunden die dänischen Mehrwertsteuervorschriften, während für Unternehmen die internationalen Mehrwertsteuervorschriften (Reverse Charge) gelten.
- Zahlung und Rechnungsstellung
5.1 Die Rechnungsstellung an den Kunden erfolgt spätestens 7 Tage nach vertragsgemäßer Erbringung der jeweiligen Dienstleistung.5.2 Die Zahlung hat entsprechend den Angaben auf der Rechnung zu erfolgen. Die Zahlungsfrist beträgt 8 Tage ab dem Datum der Rechnung an den Kunden.
5.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Lieferant jederzeit über aktuelle Informationen für die Rechnungsstellung des Lieferanten verfügt.
- Zahlungsverzug
6.1 Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich der Lieferant das Recht vor, einen Zinssatz von 2% auf die Forderung pro Monat zu berechnen. Die Zinsen werden 30 Tage nach Übersendung der Rechnung in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht berechnet.6.2 Der Lieferant behält sich außerdem das Recht vor, eine Mahngebühr von 100,00 DKK pro Mahnung und in geschäftlichen Angelegenheiten eine Entschädigungsgebühr von 310,00 DKK zu erheben.
6.3 Bei fortgesetztem Verstoß erhebt der Lieferant Inkassokosten gemäß den einschlägigen Bestimmungen des dänischen Rechts.
- Erbringung der Dienstleistung durch den Anbieter
7.1 Der Lieferant verpflichtet sich, jede Dienstleistung mit der gebotenen Sorgfalt und Sachkenntnis und auf hohem professionellem Niveau gemäß der Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung zu erbringen und sich um ein hohes Maß an Kundenzufriedenheit zu bemühen. - Reklamationen und Widerrufsrecht
8.1 Entspricht eine Dienstleistung nicht dem Vertrag, muss der Kunde sie reklamieren, sobald er den Mangel entdeckt hat, spätestens jedoch vor der endgültigen Erbringung der Dienstleistung. Reklamationen beziehen sich ausschließlich auf die Wahl der Musikerkonstellation und die Anzahl der im Rahmen des Vertrags gemieteten Musiker. Die Leistung der einzelnen Musiker und die Erbringung der Dienstleistung können nicht beanstandet werden, siehe auch Artikel 9.8.2 Der Abnehmer kann unter keinen Umständen Bedingungen reklamieren, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten liegen, vgl. auch Artikel 9. Der Lieferant ist also nicht verpflichtet, Fehler/Mängel zu beheben, die auf räumliche Gegebenheiten, Platzmangel, fehlende elektrische Installationen oder Fehler in elektrischen Installationen usw. zurückzuführen sind, die die vom Lieferanten erbrachte Dienstleistung beeinträchtigen können, auf die der Lieferant jedoch keinen Einfluss hat und die im Widerspruch zu den Informationen stehen können, die der Abnehmer dem Lieferanten erteilt hat.
8.3 Nach Abschluss des Vertrags können der Vertrag und seine Anhänge innerhalb von 7 Tagen gekündigt werden. Danach kann der Vertrag nicht mehr gekündigt werden und muss gemäß den Bestimmungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen, Artikel 12, beendet werden. Ausgangspunkt ist, dass der Vertrag und seine Anhänge nach Vertragsabschluss nicht mehr gekündigt/storniert werden können. Wenn ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung mit einer Frist von weniger als 14 Tagen für die Lieferung geschlossen wurde, kann der Kunde nicht kündigen.
- Garantien, Haftung, Verpflichtungen und andere Angelegenheiten
9.1 Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung entstehen. Dies gilt z.B. für Umsatzverluste, entgangenen Gewinn, Betriebsverluste, Ansprüche Dritter oder den Verlust des Firmenwerts.9.2 In keinem Fall, unabhängig von den Umständen, haftet der Lieferant für entgangenen Gewinn oder jede andere Form von indirektem, speziell dokumentiertem Neben- oder Folgeschaden, der sich aus oder in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistung ergibt.
9.3 Der Lieferant macht Vorbehalte für höhere Gewalt. Darüber hinaus gibt es auch Fehler und Mängel, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Lieferanten liegen. In diesen Fällen ist der Lieferant daher nicht haftbar.
9.4 Der Lieferant haftet nicht für eine falsche Planung des Kunden, die dazu führt, dass die Dauer der Dienstleistung kürzer ist als im Vertrag angegeben. Eine Minderung des vereinbarten Preises wird in diesem Fall nicht gewährt.
9.5 Wenn der Abnehmer auch andere Anbieter ähnlicher, vom Lieferanten angebotener Dienstleistungen in Anspruch nimmt, kann der Lieferant nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus einer Dienstleistung ergeben, die von anderen als dem Lieferanten erbracht wurde, mit Ausnahme von Dienstleistungen, die aufgrund der Mitwirkung des Lieferanten erbracht wurden und die speziell dem Lieferanten zugerechnet werden können.
9.6 Kann der Kunde trotz der vorstehenden Haftungsbeschränkungen einen berechtigten Anspruch geltend machen, so darf dieser in keinem Fall das Entgelt für die Leistung übersteigen.
9.7 Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dafür zu sorgen, daß der Auftragnehmer ausreichend über die Verhältnisse des Auftraggebers informiert ist und daß diese jederzeit auf dem neuesten Stand sind, damit die Dienstleistung vertragsgemäß erbracht werden kann. Sollte eine Änderung der Dienstleistung auf einen Informationsmangel seitens des Kunden zurückzuführen sein, so ist der Anbieter von der Haftung für direkte und indirekte Schäden, die sich aus einem Informationsmangel ergeben, befreit. Eine Minderung des im Vertrag genannten Preises aufgrund von unrichtigen Angaben des Auftraggebers, die zu einer Verschlechterung der vereinbarten Leistung führen können, ist ausgeschlossen.
9.8 Der Kunde muss loyal zur Erbringung der Dienstleistung wie vereinbart beitragen, einschließlich der Erfüllung der im Vertrag und den dazugehörigen Anhängen festgelegten Verpflichtungen.
9.9 Der Abnehmer ist verpflichtet, den Lieferanten über alle Änderungen seiner Kontaktdaten zu informieren und auf dem Laufenden zu halten.
- Zusätzliche Dienstleistungen usw.
10.1 Wenn es sich um Dienstleistungen handelt, die nicht Teil des abgeschlossenen Vertrags sind, wird der Lieferant die Preise gesondert angeben, wenn die Dienstleistung vom Kunden zu bezahlen ist. Es werden auch Informationen über alle anderen Kosten, die damit verbunden sein können, gegeben.10.2 Etwaige Lizenzzahlungen oder sonstige Gebühren/Zahlungen sind zusätzlich zu der vom Lieferanten erbrachten Leistung gesondert zu begleichen.
- (Immaterielle) Rechte
11.1 Wenn der Lieferant im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung Produkte herstellt, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt werden können, gehört das gesamte Eigentum dem Lieferanten.11.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die für den Kunden erbrachte Dienstleistung und die Tatsache, dass der Anbieter Dienstleistungen für den betreffenden Kunden erbringt, darzustellen und zu bewerben, wenn der Kunde ein Unternehmen ist. Die Werbung kann auf den eigenen Plattformen, digitalen Kanälen und im Marketingmaterial des Anbieters im Allgemeinen erfolgen, einschließlich der Verwendung des Logos des Kunden, sofern nichts anderes gesondert vereinbart wurde.
- Stornierung
12.1 Nach Abschluss des betreffenden Vertrages kann der Kunde den Vertrag nicht über das Kündigungsrecht von 7 Tagen nach Vertragsabschluss hinaus kündigen. Der Kunde ist dann verpflichtet, den vollen Preis für die Dienstleistung zu zahlen. Wünscht der Kunde die Erbringung der Dienstleistung auf ein anderes Datum zu verschieben, so wird der Anbieter sich bemühen, dem Wunsch des Kunden nachzukommen; sollte sich dies jedoch als unmöglich erweisen, so ist der Kunde verpflichtet, die Dienstleistung zu bezahlen, ungeachtet der Tatsache, dass die Dienstleistung nicht in Anspruch genommen wird.12.2 Der Lieferant kann den Vertrag auch nach dessen Zustandekommen nicht kündigen und ist somit verpflichtet, die Dienstleistung vertragsgemäß zu erbringen.
- Vertragsbruch
13.1 Im Falle eines wesentlichen Verstoßes hat eine Partei Anspruch auf Schadenersatz nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts, vgl. jedoch Klausel 9 über die Haftungsbeschränkung des Lieferanten. - Rechtsstreitigkeiten und Rechtswahl
14.1 Kommt es zu einer Streitigkeit zwischen den Parteien, so muss diese gütlich beigelegt werden.14.2 Wird die Streitigkeit nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem beide Parteien von der Streitigkeit Kenntnis erlangt haben, gütlich beigelegt, kann jede Partei den Fall vor die Zivilgerichte bringen. Gerichtsstand ist dabei der jeweilige Sitz des Lieferanten.
14.3 Diese Bedingungen und die Kooperationsvereinbarung im Allgemeinen unterliegen dem dänischen Recht.
Zuletzt überarbeitet am 03.01.2023